Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Veranstaltungstechnik (z. B. Ton-, Licht-, Bühnen-, Video-, Strom- und Zubehörtechnik) sowie für hiermit zusammenhängende Dienstleistungen (z. B. Lieferung, Auf- und Abbau, Betrieb/Betreuung durch Personal) zwischen FLX Eventtechnik (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“).



1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen

  1. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anbieter und Kunde, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird.
  2. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  3. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  4. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail und sonstige lesbare Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger, sofern gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
  5. Vertragsunterlagen im Sinne dieser AGB sind das vom Anbieter übermittelte Angebot (einschließlich Leistungsbeschreibung, Preise, Termine und ggf. Rahmenbedingungen) sowie – sofern verwendet – eine Buchungs-/Terminbestätigung oder Auftragsbestätigung in Textform. Soweit in diesen AGB von „Vertrag“, „Vertragsinhalt“ oder „vereinbart“ die Rede ist, sind damit die Vertragsunterlagen in ihrer jeweils gültigen Fassung gemeint.

2. Angebote, Vertragsschluss, Vertragsunterlagen

  1. Darstellungen von Produkten/Leistungen auf der Website, in Katalogen oder Prospekten sind unverbindlich und stellen kein bindendes Angebot dar.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn (i) der Kunde ein Angebot des Anbieters in Textform annimmt oder (ii) der Anbieter eine Buchungs-/Terminbestätigung oder Auftragsbestätigung in Textform übermittelt oder (iii) der Anbieter die Leistung ausführt bzw. die Ware übergibt.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig bereitzustellen (insbesondere Einsatzort, Einsatzzeiten/Mietzeit, Ansprechpartner vor Ort, Zugänge, Anlieferbedingungen, Stückzahlen, technische Anforderungen). Spätere Änderungen können Mehrkosten verursachen.
  4. Technische, handelsübliche oder geringfügige Abweichungen (z. B. Modellwechsel bei gleichwertiger Funktion) bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
  5. An Angeboten, Zeichnungen, Plänen, Konzepten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Ohne ausdrückliche Zustimmung dürfen diese nicht an Dritte weitergegeben oder vervielfältigt werden.

3. Leistungsumfang, Änderungen, Subunternehmer

  1. Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus den Vertragsunterlagen. Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
  2. Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Erfüllungsgehilfen oder Subunternehmer einzusetzen.
  3. Soweit Personal des Anbieters eingesetzt wird, ist dieses nicht befugt, rechtsverbindliche Erklärungen/Änderungen (z. B. Leistungsänderungen, Preisabsprachen) für den Anbieter abzugeben, sofern nicht ausdrücklich in Textform bestätigt.
  4. Bei Überschreitung des in den Vertragsunterlagen vereinbarten Leistungs-, Betreuungs- oder Zeitfensters kann ein Zusatzentgelt anfallen. Maßgeblich sind die in den Vertragsunterlagen ausgewiesenen Konditionen; andernfalls erfolgt die Abrechnung nach Aufwand zu den vereinbarten Stundensätzen.

4. Mietzeit, Übergabe, Lieferung/Abholung, Gefahrübergang

  1. Die Mietzeit beginnt und endet zu den in den Vertragsunterlagen festgelegten Zeitpunkten. Anliefer- und Abholtage gelten – sofern nicht anders vereinbart – als Miettage.
  2. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abholung und Rückgabe am Lager/Standort des Anbieters. Bei vereinbarter Lieferung/Abholung muss der Kunde bzw. ein bevollmächtigter Ansprechpartner vor Ort anwesend sein.
  3. Der Gefahrübergang erfolgt mit Übergabe der Mietsache an den Kunden bzw. dessen Beauftragte, bei Lieferung spätestens vor Entladen am Leistungsort. Dies gilt auch, wenn der Transport durch Dritte erfolgt.
  4. Teillieferungen/-leistungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

5. Preise, Nebenkosten, Kaution

  1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen, sind Preise Nettopreise. Eine gesetzliche Umsatzsteuer wird – falls sie anfällt – zusätzlich berechnet und in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Bei Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und berechnet.
  2. Transport-, Verpackungs-, Versicherungs-, Genehmigungs-, Bewachungs-, Park- und sonstige Nebenkosten sind nicht enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
  3. Der Anbieter kann eine angemessene Kaution/Sicherheitsleistung verlangen. Die Höhe wird in den Vertragsunterlagen ausgewiesen und ist spätestens bei Übergabe fällig. Eine Kaution wird nach Rückgabe und Prüfung der Mietsache in angemessener Frist abgerechnet/erstattet, sofern keine offenen Forderungen oder Gegenansprüche bestehen.
  4. Mehraufwand, der durch unzutreffende Angaben des Kunden, erschwerte Anlieferbedingungen, Wartezeiten, fehlende oder eingeschränkte Zugänge, Zusatzwege (z. B. lange Transportwege), fehlende Ladezone, fehlende Strom-/Infrastruktur oder vergleichbare Umstände entsteht, wird nach Aufwand bzw. gemäß vereinbarten Stundensätzen berechnet.

6. Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung/Zurückbehaltung

  1. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Anbieter. Abweichende Zahlungsfristen aus den Vertragsunterlagen gehen vor.
  2. Sofern eine Anzahlung vereinbart ist, ist diese innerhalb von 5 Kalendertagen nach Bestätigung/Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus den Vertragsunterlagen (in der Regel 30 %). Geht die Anzahlung nicht fristgerecht ein, besteht kein Anspruch auf Terminreservierung bzw. Leistungserbringung; der Anbieter ist berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Sofern eine Veranstaltung/Leistung zu einem bestimmten Termin vereinbart ist, ist der Restbetrag – soweit nicht abweichend vereinbart – spätestens 5 Kalendertage nach Zugang der Rechnung fällig, frühestens jedoch 5 Kalendertage nach der Veranstaltung. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Anbieter.
  4. Die Zahlung erfolgt per Überweisung, sofern keine abweichende Zahlungsweise vereinbart wird.
  5. Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen/Anzahlungen zu verlangen und die Leistung bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
  6. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Anbieter ist berechtigt, weitere Schäden und Kosten (z. B. Mahnkosten) geltend zu machen.
  7. Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

7. Stornierung/Kündigung, Rücktritt, Nichtabnahme

  1. Stornierungen durch den Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Maßgeblich ist der Zugang beim Anbieter.
  2. Bei Stornierung werden – soweit nicht abweichend vereinbart – folgende Stornokosten berechnet (jeweils bezogen auf den vereinbarten Netto-/Bruttopreis gemäß Vertrag):

    • bis 14 Kalendertage vor Leistungs-/Mietbeginn: kostenfrei
    • 13 bis 3 Kalendertage vor Leistungs-/Mietbeginn: Einbehalt der Anzahlung (in der Regel 30 %); sofern keine Anzahlung vereinbart wurde, 30 % des Gesamtpreises.
    • ab 2 Kalendertage vor Leistungs-/Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 100 %

    Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Anbieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  3. Bereits angefallene, nicht stornierbare Kosten Dritter (z. B. Spedition, Subunternehmer, Genehmigungen) sowie individuell gebuchte Personalkosten sind in jedem Fall zu erstatten, soweit sie nicht mehr vermeidbar sind.
  4. Eine Terminverlegung gilt grundsätzlich als Stornierung und Neubuchung, sofern nicht in Textform etwas anderes vereinbart wird.
  5. Der Anbieter ist zum Rücktritt aus wichtigem Grund berechtigt, insbesondere bei Zahlungsverzug, fehlender Mitwirkung, unzureichender Sicherheit/Kaution, Sicherheitsrisiken am Einsatzort oder wenn die Durchführung rechtlich/tatsächlich unmöglich wird.

8. Prüf- und Anzeigepflichten, Gewährleistung bei Miete

  1. Der Kunde hat die Mietsache bei Übergabe/Anlieferung unverzüglich auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen und Abweichungen/Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Unterbleibt die Anzeige, gilt die Mietsache als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar.
  2. Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, hat der Kunde diesen unverzüglich anzuzeigen und dem Anbieter die Möglichkeit zur Nachbesserung (Reparatur oder Ersatzlieferung nach Wahl des Anbieters) zu geben.
  3. Bei rechtzeitig angezeigten Mängeln beschränken sich Rechte des Kunden zunächst auf Nacherfüllung. Ist diese unmöglich oder schlägt sie fehl, kann der Kunde eine angemessene Minderung verlangen; eine Kündigung des gesamten Mietvertrags ist nur zulässig, wenn die Nutzung der Gesamtheit der Mietsache wesentlich beeinträchtigt ist.
  4. Für Funktionsstörungen, die auf unsachgemäße Bedienung, fehlendes Fachpersonal, ungeeignete Stromversorgung, äußere Einflüsse oder Eingriffe Dritter zurückzuführen sind, bestehen keine Ansprüche gegen den Anbieter.

9. Pflichten des Kunden (Betrieb, Sicherheit, Genehmigungen)

  1. Der Kunde hat die Mietsache pfleglich zu behandeln, vor Witterung, Diebstahl, Verlust und Beschädigung zu schützen und geeignete Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z. B. Bewachung bei mehrtägigen Veranstaltungen).
  2. Auf- und Abbau sowie Betrieb dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Bedienungsanleitungen, Sicherheits- und Herstellerhinweise sind einzuhalten. Eingriffe/Änderungen/Reparaturen durch den Kunden oder Dritte sind ohne vorherige Zustimmung des Anbieters unzulässig.
  3. Der Kunde stellt eine technisch einwandfreie Stromversorgung nach den anerkannten Regeln der Technik sicher. Schäden infolge fehlerhafter Stromversorgung (z. B. Unter-/Überspannung, Stromausfall, falsche Absicherung) gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Kunde sorgt dafür, dass der Leistungsort geeignet ist (Zufahrten, Traglasten, Zugänge, Arbeitsflächen) und stellt freien Zugang für Anlieferung, Auf- und Abbau sicher (z. B. Ladezone, angemessene und freie Transportwege). Mehraufwand durch örtliche Gegebenheiten oder fehlenden/erschwerten Zugang wird nach Aufwand berechnet.
  5. Bei Outdoor-Veranstaltungen stellt der Kunde einen ausreichenden Wetterschutz (z. B. Überdachung/Abdeckung, wind- und regenfest) bereit. Ist ein sicherer Betrieb nicht gewährleistet, ist der Anbieter berechtigt, den Betrieb der Technik aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder zu unterbrechen. Etwaige Ansprüche des Kunden richten sich nach den Regelungen dieser AGB, insbesondere § 12 (Haftung) und § 13 (Höhere Gewalt).
  6. Die bereitgestellte Technik darf ausschließlich bestimmungsgemäß betrieben werden. Eine dauerhafte Nutzung am Leistungsmaximum ist zu vermeiden; Limit-Anzeigen (z. B. „Limit-LEDs“) dürfen nur kurzzeitig aufblinken.
  7. Geräte dürfen während des Betriebs nicht abgedeckt werden; Belüftung/Kühlung darf nicht eingeschränkt werden.
  8. Der Einsatz von Nebel/Haze ist nur zulässig, sofern dies von der Location ausdrücklich erlaubt ist. Der Kunde stellt sicher, dass der Einsatz keinen Alarm auslöst, und trägt die Verantwortung sowie sämtliche daraus entstehenden Folgen und Kosten (z. B. Feueralarm, Räumung, Einsatz-/Gebührenkosten).
  9. Der Kunde ist für die Einhaltung der Hausordnung der Location, des Lärmschutzes sowie aller behördlichen Vorgaben verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  10. Erforderliche Genehmigungen, behördliche Auflagen, Sicherheitskonzepte, GEMA-/Urheberrechtsabgaben sowie sonstige veranstaltungsbezogene Abgaben beschafft und trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  11. Das Anbringen von Werbung/Material an Mietgegenständen ist nur mit rückstandsfrei entfernbaren Materialien zulässig; Nägel, Schrauben, Klebstoffe oder ähnliche Methoden sind untersagt.
  12. Eine entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an Dritte (Untervermietung/Weitergabe) sowie eine Verbringung ins Ausland ist nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters zulässig.

10. Versicherungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für Veranstaltungstechnik typischerweise Risiken wie Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Elementar- und Witterungsschäden sowie Haftpflichtrisiken bestehen.
  2. Dem Kunde wird empfohlen, während der Mietzeit einen angemessenen Versicherungsschutz vorzuhalten. Soweit die Vertragsunterlagen dies vorsehen (z. B. bei Open-Air-Veranstaltungen, unbeaufsichtigter Lagerung oder erhöhtem Materialwert), ist der Kunde verpflichtet, einen entsprechenden Versicherungsschutz nachzuweisen.

11. Schäden, Verlust, Reinigung, verspätete Rückgabe

  1. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl, Untergang sowie für Beschädigungen und Fehlmengen während der Zeit vom Gefahrübergang bis zur Rückgabe, einschließlich Schäden durch Dritte, es sei denn, der Schaden wurde durch den Anbieter verursacht. Bei Verlust/Totalbeschädigung ist der Neuwert (Wiederbeschaffungskosten) zu ersetzen; bei Beschädigungen sind Reparatur- und Wiederherstellungskosten zu ersetzen. Mietausfall und Folgekosten (z. B. Prüf-/Serviceaufwand) können zusätzlich geltend gemacht werden, soweit angemessen und der Kunde sie zu vertreten hat.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, Schäden, Störungen, Verlust, Diebstahl, Beschlagnahmen oder Eingriffe Dritter unverzüglich anzuzeigen und dem Anbieter die hierfür erforderlichen Unterlagen/Protokolle zur Verfügung zu stellen. Bei Diebstahl, Einbruch, Raub oder vorsätzlicher Beschädigung (Vandalismus) ist unverzüglich eine polizeiliche Anzeige zu erstatten. Schäden oder Defekte sind spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Veranstaltungsende in Textform zu melden.
  3. Die Rückgabe hat vollständig, geordnet und in sauberem Zustand zum vereinbarten Rückgabetermin zu erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt, die Prüfung auf Vollständigkeit/Schäden nach Rücknahme vorzunehmen. Nachberechnungen für Reinigung, Fehlteile oder Schäden bleiben vorbehalten. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch bleibt unberücksichtigt.
  4. Bei verspäteter Rückgabe schuldet der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten (Tages-)Miete je angefangenen Tag sowie Ersatz weiterer Schäden (z. B. Ausfall einer Folgevermietung), soweit der Kunde die Verspätung zu vertreten hat.

12. Haftung des Anbieters

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Einsparungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
  4. Soweit der Anbieter Personal stellt, bleibt der Kunde – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – Veranstalter/Betreiber und trägt die Verantwortung für Veranstaltungssicherheit, Einhaltung von Vorschriften und Weisungen der Behörden.

13. Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Unwetter, Streik, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ausfall öffentlicher Infrastruktur, Pandemie-/Epidemielagen) befreien die Parteien für die Dauer und im Umfang der Wirkung von den Leistungspflichten.
  2. Soweit Leistungen aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden können, bestehen keine Schadensersatzansprüche. Bereits entstandene, nachweisbare Kosten des Anbieters bis zum Zeitpunkt der Mitteilung/Unterbrechung sind vom Kunden zu erstatten, sofern der Anbieter diese nicht vermeiden konnte.

14. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Website.

15. Haftung für externe Links

Soweit diese Website Links zu externen Websites Dritter enthält, hat der Anbieter keinen Einfluss auf deren Inhalte. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber verantwortlich.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Der Anbieter ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit gesetzlich keine Verpflichtung besteht.

17. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
  5. Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: 18.02.2026